{„type“:“Feature“,“properties“:{„fid“:130,“Nummer“:“83″,“Typ_kurz“:“VVF“,“Typ_lang“:“VZ 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) für Radverkehr freigeben“,“Zustand“:“Die Beschilderung mit Verkehrszeichen 250 „Verbot für Fahrzeuge aller Art“ schließt den Radverkehr aus.“,“Beschreibung“:“Das Zeichen soll durch VZ 260 „Verbot für Kfz“ ersetzt oder durch das Zusatzzeichen 1022-10 „Radfahrer frei“ ergänzt werden.“,“Begründung“:“Die Verbindung ist Teil des Radverkehrsnetzes. Nicht ortskundige Radfahrende werden abgehalten die Radverbindung zu nutzen. Eine durchgehend korrekte Beschilderung führt generell zu einer höheren Regelakzeptanz.“,“Sonstiges“:““,“Foto 1″:“663″,“Foto 2″:“664″,“Musterlösung 1″:“VVF_01″,“Musterlösung 2″:null,“Musterlösung 3″:null,“Notiz intern“:null,“Straße“:“Wirtschaftsweg“,“Gebietskörperschaft 1″:“Lautertal“,“Gebietskörperschaft 2″:null,“Baulast“:“Kommune“,“Netzkategorie“:“Übergeordnete Radhauptverbindung“,“Verbindung“:“Hopfmannsfeld – Frischborn“,“DB_Foto_1″:“R:\/97_Vogelsbergkreis\/01_Radverkehrskonzept\/06_Massnahmen\/01_Fotos\/663.png“,“DB_Foto_2″:“R:\/97_Vogelsbergkreis\/01_Radverkehrskonzept\/06_Massnahmen\/01_Fotos\/664.png“,“B+R – Verbindung“:““,“Schulverbindung“:““,“Alternative“:““,“Priorität“:null,“Kostenrahmen“:null,“Kosten-Nutzen-Verhaeltnis“:null,“Typ_spezifisch“:null,“Verkehrsmengen“:null,“Schutzgebiet“:null,“Länge“:null,“layer“:null,“path“:null},“geometry“:{„type“:“Point“,“coordinates“:[9.3159524112766831649423693306744098663330078125,50.58555107390264282685166108421981334686279296875]}}

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  • Die Oberfläche des Radweges zwischen Hopfmannsfelder Teiche und Auhof besteht aus Betonstreifen, die an den einzelnen Plattenfugen breitere Zwischenräume haben, sodaß der Fahrkomfort eingeschränkt ist. Hier sollte an den Fugen die Oberfläche egalisiert werden.

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